Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für jedes Mietverhältnis zwischen Canal Boats Telemark AS, Org.-Nr. 925 305 804 („Vermieter“) und dem Mieter („Mieter“) über die Anmietung eines elektrischen Kajütkreuzers („das Boot“) vom Vermieter. Mit der Reservierung und der Vorauszahlung erklärt sich der Mieter mit sämtlichen Bestimmungen des Mietvertrags und den dazugehörigen allgemeinen Mietbedingungen einverstanden und akzeptiert diese (zusammen der „Mietvertrag“).
I BUCHUNG UND ZAHLUNG
Bei der Buchung kann der Mieter zwischen einer Anzahlung von 35% oder der vollständigen Zahlung des gesamten Mietpreises („Mietpreis“) wählen. Wählt der Mieter eine Anzahlung von 35%, ist der verbleibende Betrag des Mietpreises (65%) spätestens 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraums zu zahlen. Geht der Restbetrag von 65% nicht spätestens 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraums beim Vermieter ein, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren und das Boot an einen anderen Mieter zu vermieten. In diesen Fällen verbleibt die Anzahlung beim Vermieter, siehe Ziffer VI „Stornierung“ unten.
II MIETZEITRAUM
Die Laufzeit des Mietvertrags („Mietzeitraum“) beginnt am vereinbarten Übernahmedatum und endet am vereinbarten Rückgabedatum, wie im Mietvertrag festgelegt. Der Vermieter übergibt dem Mieter das Boot zum Zeitpunkt der Übernahme am Standort des Vermieters; der Mieter gibt das Boot zum Zeitpunkt der Rückgabe am selben Ort an den Vermieter zurück, sofern nicht schriftlich ein anderer Übergabe- und Rückgabeort vereinbart wurde. Beide Parteien haben eine gegenseitige Pflicht, bei Verzögerungen bei Übergabe und/oder Rückgabe 30 Minuten zu informieren und zu warten. Schlechtes Wetter wird nicht als gültiger Grund für eine Verzögerung akzeptiert.
III MIETPREISE
Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis an den Vermieter zu zahlen, vgl. die im Mietvertrag ausgewiesene Miete. Etwaige Zusatzoptionen sowie zusätzliche Ausrüstung/Dienstleistungen werden zusätzlich berechnet und richten sich stets nach der jeweils aktuellen Preisliste des Vermieters. Kosten für das Laden, Hafengebühren und/oder sonstige laufende Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Boots durch den Mieter während des Mietzeitraums trägt der Mieter.
IV PFLICHTEN DES MIETERS
4 A. Kompetenz und Erfahrung des Mieters
Der Mieter muss über die notwendige und ausreichende Kompetenz verfügen, um das Boot zu mieten und zu führen. Der Mieter bestätigt, dass er und alle weiteren Personen, die das Boot während des Mietzeitraums führen, mindestens 25 Jahre alt sind und über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung verfügen, um das Boot zu bedienen.Canal Boats Telemark verlangt, dass der Bootsführer mindestens 2 Saisons Erfahrung in der Navigation eines Boots hat; wer nach 1980 geboren ist, muss zusätzlich über einen gültigen Bootsführerschein oder eine gleichwertige Berechtigung verfügen, die zum Führen des Boots erforderlich ist. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter in vollem Umfang für jeden anderen Bootsführer. Es liegt in der Verantwortung des Mieters sicherzustellen, dass er sich mit den Karten des Fahrgebiets vertraut macht und dass alle Passagiere vorschriftsmäßige Rettungswesten in der richtigen Größe haben. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, sich über Wettervorhersagen auf dem Laufenden zu halten. Hat der Mieter unrichtige Angaben zu seiner eigenen oder der Kompetenz, Qualifikation und Fähigkeit anderer Bootsführer gemacht oder ist aus anderen Gründen die Übergabe des Boots offensichtlich nicht zu rechtfertigen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dies gilt sowohl am Abreisetag als auch während des gesamten Mietzeitraums. In solchen Fällen wird der Mietpreis nicht erstattet, sondern vom Vermieter einbehalten. Beim Festmachen des Boots ist der Mieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Boot ordnungsgemäß an einem Steg/einem Liegeplatz festgemacht wird, dessen Nutzung zuvor mit dem Eigentümer der Anlage/des Platzes geklärt wurde. Ebenso ist der Mieter verpflichtet sicherzustellen, dass das Boot sicher geschlossen und abgeschlossen ist, wenn es verlassen wird.
4 B. Nutzung des Boots / Wartung
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot samt Ausrüstung sorgfältig zu behandeln und die vom Vermieter erteilten Anweisungen und Richtlinien zu befolgen.
Der Mieter ist während des gesamten Mietzeitraums für das Boot verantwortlich.Während des Mietzeitraums hat der Mieter alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen am Boot sicherzustellen. Bestehen Zweifel, ob Wartung erforderlich ist, ist der Vermieter zu kontaktieren.
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot ausschließlich für gewöhnliche Urlaubsfahrten zu verwenden.
Das Boot darf nicht für Wettbewerbe, Schleppaufträge, die Bergung anderer Boote (außer in Notfällen), Gütertransport oder sonstige entgeltliche Personenbeförderung genutzt werden.
Das Boot darf nicht zum Schleppen von Paraglidern oder ähnlicher Ausrüstung verwendet werden. Dies hindert jedoch nicht daran, das Boot zum Ziehen kleinerer Wasserspielzeuge wie aufblasbarer „Bananen“, Ringe etc. zu nutzen.
Der Mieter darf das Boot nicht untervermieten oder anderweitig an Dritte überlassen.
Das Mitbringen von Haustieren an Bord ist nicht erlaubt, es sei denn, dies wurde schriftlich mit dem Vermieter vereinbart.
Der Mieter ist im Übrigen dafür verantwortlich, die norwegischen Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung des Boots einzuhalten.
Während der Führung des Boots gilt ein absolutes Verbot des Konsums von Alkohol oder anderen Drogen; bei Verstoß kann der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
4 C. Rückgabe des Boots
Das Boot ist zum vereinbarten Zeitpunkt in den Hafen des Vermieters zurückzubringen.
Der Mieter muss das Boot bei Rückgabe verlassen und alle persönlichen Gegenstände entfernt haben. Bei Rückgabe muss sich das Boot in demselben Zustand befinden wie bei Übergabe.
Der Mieter muss das Boot vor Rückgabe außerdem reinigen und aufräumen. Ist das Boot bei Rückgabe nicht ausreichend aufgeräumt, wird dem Mieter hierfür eine Gebühr berechnet. Diese Gebühr wird durch die Kaution gedeckt, siehe Ziffer VII „Kaution“.
Wird der Rückgabezeitpunkt nicht eingehalten, wird dem Mieter bis zur Rückgabe des Boots eine Tagesgebühr in Höhe des doppelten Tagesmietpreises berechnet.
Der Mieter trägt außerdem sämtliche Ausgaben, Kosten und Verluste, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass das Boot nicht zum vereinbarten Rückgabedatum zurückgegeben wird, einschließlich Verlusten dadurch, dass der neue Mieter keinen Zugang zum Boot erhält, sowie Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der Rückführung des Boots.
Unabhängig von den Umständen hat der Mieter den Vermieter im Falle einer verspäteten Rückgabe stets zu informieren.
4 D. Schäden, Havarie, Unfall, Feuer oder Diebstahl
Treten während des Mietzeitraums Probleme jeglicher Art mit dem Boot auf, einschließlich Auflaufen, Unfall, Verlust von Ausrüstung, Sinken, Verlust oder Diebstahl des Boots oder Ähnliches, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und dessen Anweisungen zu befolgen.
Der Mieter ist verantwortlich für jeden Diebstahl sowie jeden Schaden oder Defekt am Boot, einschließlich Motor und Ausrüstung, sowie für jeden sonstigen Schaden oder jede Haftung, die infolge der Nutzung des Boots durch den Mieter entstanden ist, verursacht wurde oder entsteht.
Der Mieter ist außerdem finanziell verantwortlich für Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit Reparaturen und Transport infolge interner und externer Schäden und/oder am Boot während des Mietzeitraums entstehender Schäden entstehen.
Bei Feuer oder Diebstahl an Bord ist der Mieter verpflichtet, den Vorfall so schnell wie möglich der Polizei zu melden und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
Die Nichtbeachtung der oben genannten Pflichten führt dazu, dass der Mieter für sämtliche finanziellen Schäden, die dem Vermieter entstehen, unmittelbar haftet.
Das Boot ist durch den Vermieter versichert; bei Diebstahl oder Schaden/Haftung, die ganz oder teilweise durch die Versicherung gedeckt sind, haftet der Mieter nur für die Zahlung der Selbstbeteiligung des Vermieters sowie für weitere finanzielle Verluste.
4 F. Abbruch der Reise aus Gründen des Mieters
Beendet der Mieter die Reise vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt, unabhängig vom Grund, hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung durch den Vermieter.
V PFLICHTEN DES EIGENTÜMERS (VERMIETERS)
5 A. Übergabe
Das Boot ist zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem und im Übrigen vertragsgemäßem Zustand zu übergeben.
Kann der Vermieter das Boot aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. wegen Schäden oder Defekten am Boot oder Verzögerung durch den vorherigen Mieter) nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben, wird der Vermieter nach Möglichkeit ein gleichwertiges oder besseres Boot zur Verfügung stellen.
Ist es nicht möglich, ein zufriedenstellendes Ersatzboot zu beschaffen, erstattet der Vermieter den Teil des Mietpreises, der die Verzögerungszeit abdeckt.
Etwaige zusätzliche Kosten des Mieters im Falle von Verzögerung/Stornierung durch den Vermieter (z. B. Hotel- und Reisekosten) werden vom Vermieter nicht erstattet/ersetzt.
5 B. Versicherung
Das Boot ist gegen Diebstahl, Feuer und Schäden versichert. Umfang der Versicherung, Haftungssumme und Selbstbeteiligung ergeben sich aus den jeweils geltenden Bedingungen der Versicherungsgesellschaft des Vermieters.
VI STORNIERUNG
6 A. Stornierungen durch den Mieter können nur durch schriftliche Mitteilung an den Vermieter erfolgen.
6 B. Bei Stornierung durch den Mieter früher als 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällt die Anzahlung von 35% dem Vermieter als Stornogebühr/Entschädigung zu.
Dasselbe gilt, wenn der Restbetrag von 65% nicht spätestens 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraums bezahlt wurde. Bucht der Mieter in solchen Fällen jedoch innerhalb eines Jahres nach der Stornierung eine neue Miete, kann die Anzahlung von 35% erneut für die neue Buchung verwendet werden.
6 C. Bei Stornierung durch den Mieter später als 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällt der gesamte Mietpreis (100%) dem Vermieter als Stornogebühr/Entschädigung zu.
Ist der gesamte Mietpreis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig bezahlt, kann der Vermieter den Restbetrag nachträglich in Rechnung stellen und vom Mieter einziehen.
6 D. Anstelle der Stornierung des Mietvertrags kann der Vermieter akzeptieren, dass der Mieter den Mietvertrag auf eine andere Person überträgt, sofern dies zuvor schriftlich durch den Vermieter genehmigt wurde.
6 E. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob der Vermieter das Boot während des Mietzeitraums an einen anderen Mieter vermietet oder nicht und/oder ob die Stornierung auf Krankheit oder Tod des Mieters zurückzuführen ist.
VII KAUTION
7 A. Rückerstattbare Kaution
Der Mieter hat spätestens bei Übergabe des Boots eine rückerstattbare Kaution in Höhe von NOK 30.000 zu zahlen. Der Mieter kann alternativ eine Haftungsreduzierung in Höhe von NOK 5.500 wählen; dieser Betrag ist nicht erstattungsfähig.
Die Zahlung kann in bar, per Kredit- oder Debitkarte erfolgen. Es werden nur Visa und MasterCard akzeptiert.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Karte mitzuführen, die einen solchen Betrag bis zum Ende des Mietzeitraums abdecken kann.
Die Kaution kann vom Vermieter einbehalten werden, wenn das Boot oder seine Ausrüstung beschädigt wird oder verloren geht.
Die Kaution wird erstattet, nachdem der Vermieter das Boot bei Rückgabe überprüft und einen zufriedenstellenden Zustand festgestellt hat.Eine per Debit- oder Kreditkarte gezahlte Kaution wird innerhalb von 7 Werktagen ab dem Rückgabedatum des unbeschädigten Boots auf das vom Mieter angegebene Konto zurücküberwiesen. Es wird eine Banküberweisungsgebühr von 3,6% berechnet.
7 B. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Unfälle oder Schäden am Boot infolge grober Fahrlässigkeit (z. B. mangelnde nautische Kenntnisse und/oder vorsätzliche Beschädigung und/oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen) begrenzen keine Ersatzansprüche des Vermieters, einschließlich der Inanspruchnahme der Kaution.Dies gilt ebenso bei Auflaufen, Propellerschäden oder Schäden/Verlust optionaler Produkte.
Die Haftungsreduzierung deckt keine Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie keinen Verlust optionaler Produkte (z. B. Leinen, Fender usw.).Der Vermieter ist in jedem Fall schadlos zu halten; jeder finanzielle Verlust infolge grober Fahrlässigkeit des Mieters ist zu ersetzen.
VIII STREITIGKEITEN
Streitigkeiten über das Verständnis dieses Mietvertrags sind einvernehmlich zu lösen.Die Parteien sind verpflichtet, auf Verlangen einer Partei an Verhandlungen mit einer Frist von zwei Wochen teilzunehmen.Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, wird der Streit vor den ordentlichen Gerichten entschieden. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien wird das Bezirksgericht Nedre Telemark vereinbart.
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